Bei physiotherapeutischen Behandlungen ist es für viele Patientinnen und Patienten nicht immer sofort ersichtlich, wie sich die Kosten zusammensetzen und in welchem Umfang diese von der Versicherung übernommen werden. Umso wichtiger ist ein grundlegendes Verständnis der Abrechnungssysteme. Aus diesem grund haben wir Ihnen alle wichtigen Details einmal zusammengefasst.
Das ganzheitliche Konzept unserer Praxis wird von vielen Ärzten empfohlen. Wenn der Patient unser ganzheitliches Konzept annehmen möchte, dann hat er Anspruch auf die Beihilfesätze. Möchte der Patient eine andere oder abweichende Behandlung, dann gelten diese Sätze als Privatsätze und müssen ggf. vom Patienten selbst getragen werden.
In einigen Fällen können die Behandlungskosten über den festgelegten Beihilfesätzen liegen. Damit Sie von Anfang an Klarheit haben, informieren wir Sie vorab transparent darüber.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass:
So entstehen keine Überraschungen nach der Behandlung.
Das hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
Grundsätzlich gilt:
Die Beihilfe arbeitet mit festen Höchstsätzen, die häufig unter den marktüblichen Preisen im Gesundheitswesen liegen.
Das bedeutet:
Das ist systembedingt und kein Fehler in der Abrechnung.
Sollte es zu einer teilweisen Erstattung oder Rückfragen kommen:
Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Wenn Sie ausschließlich Leistungen wünschen, die vollständig innerhalb der Beihilfesätze liegen, besprechen Sie das unbedingt vor Beginn der Behandlung, um sicherzustellen, dass die Praxis die Richtige für Sie ist.
Physiotherapiepraxen arbeiten im Privatbereich mit eigenen Preisstrukturen.
Das bedeutet:
Wichtig ist, dass Sie vorab immer transparent informiert werden. Stellen Sie all Ihre Fragen gerne jederzeit vor der Behandlung. Klären Sie die Kosten der Behandlung vorher ab. Informieren Sie sich über die Beihilfesätze Ihrer Versicherung.